gesetzliche Grundlage |
Impressum | |
Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen liegen an erster Stelle in der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates begründet, welche am 16. Dezember 2002 beschlossen wurde. Diese Richtilinien wurden am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die Richtlinie 2002/91/EGgibt den Umsetzungsrahmen vor, innerhalb welchem das Ziel der Reduzierung des CO2-Ausstosses um 36 Prozent im Bereich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von allenzur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Mitgliedsstaaten zu erreichen ist. |